Wir freuen uns über jede Anfrage als Stöberhundgruppe für Ihre Bewegungsjagd

Anfrageformular (weiter unten)

bitte  unverbindlich ausfüllen

Achtung:

Das Ausfüllen einer Anfrage verpflichtet weder Sie noch uns!

Es ist eben nur als Anfrage an zu sehen.

Da wir noch lange mit unseren Hunden jagen und freude haben möchten, müssen wir um u.a. Voraussetzungen bitten!

Voraussetzung für den Einsatz unserer Hunde:

1. Eine Hundeversicherung für den Jagdtag.  (wenn keine vorhanden ist können wir eine  von der Gothaer Versicherung anbieten)

1b. Sollte ein Beständer aus welchen Gründen auch immer keine Versicherung abgeschlossen haben, kann er mit uns vor Ort abstimmen, ob wir bei voller Kostenübernahme durch den Beständer (wie bei  Versicherungs Deckung Tierarztkosten bis 750€/Hund und bei Tod 1500€/Hund siehe auch Gothaer Versicherung) die Hunde von uns eingesetzt werden.

2. Keine stark befahrene Straße/Bundesstraße  umlaufend näher als 1000m am Treiben oder zwischen den Treiben.

2b. Keine Autobahn /Eisenbahn/ICE näher als 2000m am Treiben oder zwischen den Treiben.

3. Gut sichtbare Absicherung (z.B. durch Verkehrsschilder) der direkt angrenzenden oder durch das/die Treiben führende  (vom Verkehr her vertretbare) Straßen. Falls erforderlich zusätzliche Straßenposten (Freunde/Bekannte mit Signalkleidung), die den Verkehr anhalten und auf die Gefahren aufmerksam machen.

4. Am Jagdtag (Ansprache) werden von uns oder vom Beständer Info  Zettel an jeden Schützen ausgeteilt (oder mündliche Erklärung/Ansprache durch uns), in dem der Ablauf (die Jagd mit unseren Hunden) erläutert wird.

5a. Am Jagdtag (Ansprache) wird vom Beständer bekannt gegeben, dass vor Abgabe eines Schusses, jeder Schütze sicherstellen muss, das Kein Treiber/Hundeführer/oder Hund von Querschlägern oder Durchschüssen getroffen werden kann. Sollte dennoch ein Schütze gefährlich schießen, hat er sich im vollem Umfang dafür zu verantworten.

EIN   ERSCHOSSENER   HUND   KOSTET   2000,00€. 

 (alle Hunde/Hundeführer sind Farblich mit Signalbändern oder Signalwesten markiert, sodass ein zufälliger Treffer eines Hundes/Hundeführer durch einen Schuss auf ein Stück Wild in keiner Weise zu rechtfertigen ist.)

5b. Ist der Schütze nicht zu ermitteln muss der Beständer die 2000,00€ für den erschossenen Hund bezahlen.

6. Gestelltes Wild darf nur von uns Hundeführer angegangen werden. Es darf nicht auf Wild geschossen werden, wo unmittelbar Hunde vor oder dahinter sind. Geschoss splitter können auch nach durchdringen eines Wildkörpers ungeahnte Wege gehen. Ein erfahrener Hundeführer ist mit Sicherheit immer in der Nähe und wird routiniert Handeln. Ggf. ruft der Schütze einen Hundeführer herbei, der Ihm schnellstens helfen wird.

Wir betreiben unsere Arbeit bei den Jagden aus Freude (mit den Hunden arbeiten zu können). Eine Versicherung für die Hunde am Jagdtag oder  eine  Bestätigung für die komplette Übernahme eventueller Tierarztkosten (bei identischer Deckungszusage durch den Beständer wie bei der  Gothaer Versicherung) ist jedoch Vorraussetzung  für den Einsatz unserer Hunde.

Über eine kleine Unkostenbeteiligung (für die Anreise) oder eine kleine Wegzehrung würden wir uns freuen, ist aber natürlich nicht Voraussetzung für unser kommen.

Bei Interesse bitte Anfrage im u.a. Formular eintragen.

Anfrage ist absolut unverbindlich und Kostenlos!




Fügen Sie bitte oben in die Felder Ihre Daten ein und klicken dann auf Abschicken.

Das letzte Eingabefeld beim ausfüllen bitte für unsere Eingaben frei lassen

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